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B - Baurechtliche Vorschriften |
Bei Kaminöfen der Bauart 1 ist nach DIN 18891 eine Schließung der Feuerraumöffnung vorhanden. Diese Kamine dürfen ohne zeitliche Beschränkung betrieben werden. Sogenannte offene Kamine dürfen hingegen nur gelegentlich in Gebrauch genommen werden. Die Nutzung von offenen Kaminen der Bauart 2 wird nach DIN 18895 geregelt. Verschiedene Anforderungen müssen fast ausnahmlos für alle Kaminöfen erfüllt werden. So gilt es beim Bau gewisse Sicherheitsabstände einzuhalten. Abhängig von der jeweiligen Konstruktion sind Mindestabstände zu den Wänden, zu Möbelstücken oder zu weiteren entflammbaren Materialien zu beachten. Außerdem sollte sich unter dem Kaminofen ein feuerfester Untergrund befinden. Andernfalls muss unter den Kamin eine Feuerschutz-Bodenplatte gelegt werden. Hierbei sind ebenso bestimmte Sicherheitsabstände zu beachten. Auch für den Schornsteinanschluss sind Anforderungen vorgeschrieben. Bei mehreren Kaminöfen der Bauart 1 ist es möglich, diese an einen Schornstein anzuschließen. Handelt es sich jedoch um offene Kamin der Bauart 2, ist für jeden Kamin bzw. Kaminofen ein eigener Schornstein erforderlich. Darüber hinaus müssen die Vorschriften für das Abgasystem und für das Luftsystem der entsprechenden Kaminöfen berücksichtigt werden. |
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